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Mietergarten: Das eigene Stück Grün

Eine kleine Wohlfühloase direkt an der Wohnung – seit Sommer 2020 macht es Vonovia möglich. Damals fiel der Startschuss für das Projekt Mietergarten.


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Stabmattenzaun und Hainbuchenhecke gehören zur Basisausstattung.
Bereits 261 Mietergärten haben die Gärtnerinnen und Gärtner von Vonovia umgesetzt. „Aktuell befinden sich noch 160 Gärten in der Planung, die definitiv gebaut werden“, sagt Projektleiterin Svenja Wasko. „Das könnten demnächst noch mehr werden, da wir das Angebot auf immer mehr Regionen ausweiten.“ Außerdem steige die Nachfrage gerade vor den Sommermonaten. Daher könne es in einigen Regionen zu längeren Wartezeiten kommen. Nach Baubeginn und je nach Wetterlage ist die Errichtung des Gartens nach ein bis zwei Wochen abgeschlossen. Vonovia legt einen Basisgarten mit Grundausstattung an, unter anderem mit Rasensaat und Stabmattenzaun. Dazu gibt es Erweiterungsangebote. 
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Stabmattenzaun und Hainbuchenhecke gehören zur Basisausstattung.
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Der Zugang zum Mietergarten wird vom Balkon aus über eine Treppe geschaffen.
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Der Zugang zum Mietergarten wird vom Balkon aus über eine Treppe geschaffen.
„Wasserhahn und Stromanschluss werden fast immer zusätzlich bestellt. Eine Terrasse mit Sichtschutz ist bei unseren Mieterinnen und Mietern ebenfalls beliebt“, sagt Svenja Wasko. „Sonderwünsche wie spezielle Heckenpflanzen nehmen wir auch entgegen. Hier müssen wir die Machbarkeit aber immer individuell prüfen.“ Sobald ein Mietergarten errichtet wird, erhöht sich die monatliche Nettokaltmiete der Wohnung dauerhaft, da der Garten zum festen Bestandteil der Wohnung wird. Bei Beauftragung des Basisgartens wird ein Pauschalpreis für eine Gartengröße von bis zu 50 Quadratmetern erhoben. 
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Auf Wunsch kann der Garten mit Hochbeeten gestaltet werden.
„Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die Größe variieren, in Einzelfällen auch geringer ausfallen. Bei ausreichend Platz kann der Garten größer angelegt werden – hier geht es in Zehnerschritten weiter.“ Übrigens: Für Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung nicht im Erdgeschoss liegt, ist es je nach Region möglich, einen Hausgarten in Innenhöfen anzulegen. Die Ausstattung besteht ebenfalls aus einem Basisgarten, der – wie der Mietergarten – erweitert werden kann. „Sobald Hausgärten in den Beständen geplant sind, informieren wir die Mieterinnen und Mieter“, sagt Wasko.
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Auf Wunsch kann der Garten mit Hochbeeten gestaltet werden.

Fotos-Copyright: Simon Bierwald