Ein eigener Garten auf Wunsch
Wer im Erdgeschoss oder Hochparterre wohnt, für den prüft Vonovia auf Wunsch, ob ein Mietergarten gegen eine Nutzungsgebühr möglich ist.
Wer im Erdgeschoss oder Hochparterre wohnt, für den prüft Vonovia auf Wunsch, ob ein Mietergarten gegen eine Nutzungsgebühr möglich ist.
Essen. „Der erste Sommer im eigenen Grün war richtig schön“, sagt Mieterin Beate Wohlgemuth. 90 Quadratmeter hat sie sich als Mietergarten anlegen lassen, mit Zaun und Rollrasen. Genauso begeistert ist Hans-Günter Behle: Er nennt jetzt eine Blumenwiese sein eigen. „Unsere Lebensqualität ist mit dem Garten enorm gestiegen. Ich kann das nur empfehlen.“ Das Angebot von Vonovia, für Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen einen Garten anzulegen, trifft auf reges Interesse. Mitarbeiter kommen dafür vorbei, prüfen, ob ein Garten realisierbar ist, und erstellen anschließend ein individuelles Angebot. Danach entscheidet die Mieterin bzw. der Mieter in Ruhe. Wäre ein Mietergarten auch etwas für Sie?